Im Verhinderungsfall ist für eine Ersatzkraft zu sorgen. Laut Versammlungsbeschluss vom 20. März 2022 ist für jede nicht geleistete festgelegte Gemeinschaftsarbeit ein Betrag von 100,-- € zu entrichten. Außerdem ist für den erhöhten Verwaltungsaufwand eine Verwaltungspauschale von 7,50 € zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Ersatzkraft nicht an den Arbeiten teilnimmt. Der Betrag wird mit der jeweiligen Jahresrechnung als einmalige Beitragserhöhung zusätzlich eingezogen.


In der Regel findet die Gemeinschaftsarbeit vier Mal im Jahr am vierten Sonnabend der Monate April, Juni, August und Oktober statt, jedoch kann Gemeinschaftsarbeit aufgrund von Festvorbereitungen auch zu anderen Terminen erforderlich sein.

  • Wie kann ich mich zur Gemeinschaftsarbeit anmelden?

    Jedes Vereinsmitglied kann sich bereits im Vorfeld zwecks Terminvereinbarung an Hans-Joachim Rezepka unter +491703450117 oder alternativ den Vorstandsvorsitzenden Uwe Metz unter +4917681221787 wenden. Eine Anmeldung zu den gemäß Kalender verfügbaren Terminen ist bis zu vier Wochen vor dem jeweiligen Termin möglich.

  • Was muss ich zur Gemeinschaftsarbeit mitbringen?

    Bitte bringe Gartengeräte (Spaten, Harke, Hacke, Schubkarre, Gartenschere, Heckenschere etc.) und Arbeitsschutzkleidung wie z. B. Handschuhe mit.